Die Erklärung des Sponsors

Was muss der Sponsor erklären?

Kurz gesagt

Zwei Dinge: ob die beauftragte Leistung politische Werbung ist und ob er die Voraussetzungen für das Schutzfenster erfüllt.

  • Schutzfenster: Berechtigt sind EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, wahlberechtigte Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der EU und EU-Organisationen ohne Kontrolle von außerhalb.
  • Wer fragt: Jeder Anbieter von Werbedienstleistungen muss die Erklärung verlangen, auch einer ohne sonstigen Bezug zur Politik.
  • Vertrag: Auch an die Verträge zwischen den Beteiligten stellt die Verordnung Anforderungen.

Fundstelle: Art. 7 Abs. 1; Vertrag: Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 2

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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