Was muss der Sponsor erklären?
Kurz gesagt
Zwei Dinge: ob die beauftragte Leistung politische Werbung ist und ob er die Voraussetzungen für das Schutzfenster erfüllt.
- Schutzfenster: Berechtigt sind EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, wahlberechtigte Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der EU und EU-Organisationen ohne Kontrolle von außerhalb.
- Wer fragt: Jeder Anbieter von Werbedienstleistungen muss die Erklärung verlangen, auch einer ohne sonstigen Bezug zur Politik.
- Vertrag: Auch an die Verträge zwischen den Beteiligten stellt die Verordnung Anforderungen.
Fundstelle: Art. 7 Abs. 1; Vertrag: Art. 6 Abs. 2, Art. 7 Abs. 2
Dazu passt
Die Erklärung des Sponsors
Welche Angaben muss der Sponsor liefern?Alles, was Anbieter und Herausgeber für ihre Pflichten brauchen, vor allem diese Angaben.
Das Schutzfenster vor Wahlen und Abstimmungen
Was gilt in den drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung?Anbieter dürfen Leistungen zu dieser Wahl oder diesem Referendum nur für Sponsoren erbringen, die eine von drei Voraussetzungen erklären.