Die Erklärung des Sponsors

Muss der Anbieter die Erklärung annehmen oder bestätigen?

Betrifft besonders: Anbieter, Herausgeber

Kurz gesagt

Nein. Eine Annahme sieht die Verordnung nicht vor.

  • Prüfen: Sind die Angaben vollständig und nicht offensichtlich falsch?
  • Nachweis: Die Erklärung hat den Anbieter erreicht.
  • Aufzeichnungen: Erklärungen und alle Nachfragen gehören dazu.

Fundstelle: Art. 7 Abs. 4, Art. 9, Art. 12 Abs. 2

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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