Targeting und Online-Anzeigen

Muss jemand ohne Einwilligung den Dienst trotzdem nutzen können?

Kurz gesagt

Ja. Wer nicht einwilligt, bekommt eine gleichwertige Alternative ohne politische Werbung.

  • Automatisches Signal: Wer sein Nein so erklärt hat, darf nicht erneut gefragt werden, außer die Umstände haben sich wesentlich geändert.

Fundstelle: Art. 18 Abs. 4

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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