Targeting und Online-Anzeigen

Wann ist Targeting erlaubt?

Kurz gesagt

Nur wenn drei Bedingungen zugleich erfüllt sind.

  • Eigene Daten: Der Verantwortliche hat die Daten bei der betroffenen Person erhoben. Daten, die er von Dritten erhalten hat, etwa gekaufte, scheiden aus (ErwG 78).
  • Gesonderte Einwilligung: ausdrücklich für politische Werbung. Eine allgemeine Werbeeinwilligung oder ein Cookie-Banner reicht nicht.
  • Kein Profiling mit sensiblen Daten wie politischer Meinung, Religion, Gesundheit oder sexueller Orientierung, auch nicht mit abgeleiteten.

Fundstelle: Art. 18 Abs. 1, ErwG 77 bis 79

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

Stichwörter

Weitere Fragen zum Thema „Targeting und Online-Anzeigen“