Targeting und Online-Anzeigen

Darf ich eine Anzeige nach Alter oder Wohnort ausspielen lassen?

Kurz gesagt

In der Regel nein. Die übliche Zielgruppenauswahl auf Plattformen erfüllt die drei Bedingungen für Targeting nicht.

  • Grund: Die Plattform hat die Daten nicht für politische Werbung erhoben, eine gesonderte Einwilligung fehlt.
  • Sind alle drei Bedingungen erfüllt, ist es erlaubt.
  • Auch anwaltlich ist diese strenge Lesart bestätigt. Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses stehen aus (Stand September 2026).

Fundstelle: Art. 18 Abs. 1, Art. 22 Abs. 2

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

Stichwörter

Weitere Fragen zum Thema „Targeting und Online-Anzeigen“