QR Code Transparenzbekanntmachung: Richtig verlinken

Porträt von Redaktion easyttpa

Redaktion easyttpa · · 8 Minuten Lesezeit

  • Kennzeichnung
  • Transparenzbekanntmachung
  • Wahlkampf
Zwei Ehrenamtliche prüfen den QR-Code eines Wahlplakats mit einem Smartphone.

QR-Code zur Transparenzbekanntmachung: So geht es richtig

Das Thema „QR Code Transparenzbekanntmachung“ betrifft Wahlkampfteams, die politische Anzeigen auf Plakaten, Flyern oder in Zeitungen veröffentlichen. Die Kennzeichnung muss die Transparenzbekanntmachung enthalten oder klar zeigen, wo sie leicht und unmittelbar abrufbar ist, etwa über einen QR-Code (Art. 11 Abs. 1 Buchst. e VO (EU) 2024/900). Hier erfahren Sie, wie Sie Druckvorlage, Zielseite und laufende Kontrolle aufeinander abstimmen.

Was muss neben dem QR-Code auf Ihrer Anzeige stehen?

Ein QR-Code allein ersetzt die Kennzeichnung Ihrer politischen Anzeige nicht. Die Kennzeichnung muss zusätzlich die vorgeschriebenen Angaben enthalten und deutlich sichtbar sein (Art. 11 Abs. 1 und Abs. 3 VO (EU) 2024/900).

Die Kennzeichnung ist der sichtbare Informationsblock an Ihrer Anzeige. Die Transparenzbekanntmachung enthält die weiterführenden Angaben, die Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 2024/900 aufzählt. Der QR-Code kann den Zugang zu diesen Angaben herstellen, wenn die Bekanntmachung darüber leicht und unmittelbar abrufbar ist (Art. 11 Abs. 1 Buchst. e VO (EU) 2024/900).

Für Ihre Druckvorlage sind folgende Bestandteile relevant:

BestandteilWas gehört hinein?Fundstelle
Hinweis auf politische WerbungEine Erklärung, dass es sich um eine politische Anzeige handeltArt. 11 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) 2024/900
AuftraggeberDie Identität des Auftraggebers, in der Verordnung „Sponsor“, und gegebenenfalls der letztlich kontrollierenden EinrichtungArt. 11 Abs. 1 Buchst. b VO (EU) 2024/900
AnlassGegebenenfalls Angaben zur betreffenden Wahl, zum Referendum oder zum Rechtsetzungs- oder RegulierungsprozessArt. 11 Abs. 1 Buchst. c VO (EU) 2024/900
Datenbasierte AusspielungGegebenenfalls eine Erklärung zu Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren, also Verfahren zur gezielten Auswahl oder Ansprache von PersonenArt. 11 Abs. 1 Buchst. d VO (EU) 2024/900
Weiterführende InformationenDie Transparenzbekanntmachung oder ein klarer Hinweis auf ihren leicht und unmittelbar erreichbaren AbrufortArt. 11 Abs. 1 Buchst. e VO (EU) 2024/900

Die Verantwortung für vollständige Kennzeichnungsangaben und einen korrekten Abrufhinweis liegt beim Herausgeber (Art. 11 Abs. 2 VO (EU) 2024/900). Gemeint ist hier die Rolle auf der Veröffentlichungsseite. Im Einzelfall kommt es darauf an, wer Ihre Anzeige tatsächlich veröffentlicht oder verbreitet.

Klären Sie deshalb im Team und mit Ihren Dienstleistern, wer Angaben liefert, die Druckdatei prüft und die Veröffentlichung betreut. Für die konkrete Gestaltung hilft die Frage Was gilt für Plakate, Flyer und Zeitungsanzeigen?.

Illustration: Eine Wahlkampfkoordinatorin und ein Druckereimitarbeiter prüfen den Informationsblock eines Flyers.

Wie gestalten Sie einen gut lesbaren QR-Code?

Der QR-Code muss sich deutlich vom Hintergrund abheben und so groß sein, dass ein Mobiltelefon ihn leicht lesen kann. Er muss direkt zur Transparenzbekanntmachung führen, nicht zur Startseite Ihrer Partei (Anhang I DVO (EU) 2025/1410).

Eine feste Größenempfehlung hilft bei unterschiedlichen Druckformaten nur begrenzt. Prüfen Sie stattdessen die tatsächliche Druckvorlage und die spätere Nutzungssituation. Ein Code, der auf dem Bildschirm funktioniert, kann auf einem Plakat an einem ungünstigen Standort schwer erreichbar sein.

Planen Sie für Ihre Druckfreigabe diese praktischen Prüfungen ein:

  • Kontrast prüfen: Legen Sie den Code möglichst auf eine ruhige Fläche. Vermeiden Sie Fotos, Muster oder Farbverläufe unmittelbar hinter dem Code.
  • Endformat prüfen: Testen Sie die Ausgabe in der vorgesehenen Druckgröße. Eine verkleinerte Bildschirmvorschau reicht als Praxistest nicht aus.
  • Abstand berücksichtigen: Überlegen Sie, wie nah Menschen dem Flyer, der Anzeige oder dem Wahlplakat tatsächlich kommen können.
  • Verschiedene Geräte verwenden: Lassen Sie den Code mit unterschiedlichen Mobiltelefonen scannen.
  • Ziel kontrollieren: Prüfen Sie nach dem Scan die geöffnete Seite. Entscheidend ist nicht nur, ob die Kamera einen Link erkennt.
  • Informationsblock zusammenhalten: Platzieren Sie den Abrufhinweis so, dass seine Verbindung zur Kennzeichnung erkennbar bleibt.

Diese Prüfschritte sind praktische Empfehlungen für Ihren Produktionsablauf. Der rechtliche Maßstab bleibt die deutliche Sichtbarkeit der Kennzeichnung sowie der leichte und unmittelbare Zugang zur Bekanntmachung (Art. 11 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 3 VO (EU) 2024/900).

Typische Fehler lassen sich bereits vor dem Druck erkennen:

FehlerWas Sie praktisch ändern sollten
Der Code liegt auf einem unruhigen MotivEine kontrastreiche, ruhige Fläche vorsehen
Der Code ist auf einer Großfläche kaum erreichbarGröße und Position unter realistischen Bedingungen testen
Der Scan öffnet die ParteistartseiteDie konkrete Transparenzbekanntmachung als Ziel hinterlegen
Ein Kurzlink kann ablaufenEine dauerhaft betreute Zieladresse wählen und deren Laufzeit prüfen

Ein Kurzlink ist nicht allein wegen seiner Kürze das Problem. Kritisch wird es, wenn er den erforderlichen Zugang nicht mehr ermöglicht. Die Bekanntmachung muss während der Schaltung jederzeit leicht auffindbar bleiben (Art. 12 Abs. 3 VO (EU) 2024/900).

Zwei Ehrenamtliche testen einen Plakat-QR-Code mit verschiedenen Smartphones und Abständen.

Was muss auf der verlinkten Seite stehen?

Auf der Zielseite muss die zur Anzeige gehörende Transparenzbekanntmachung unmittelbar erreichbar sein. Sie muss die vorgeschriebenen Informationen vollständig enthalten, aktuell bleiben und benutzerfreundlich dargestellt sein (Art. 11 Abs. 1 Buchst. e, Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 VO (EU) 2024/900).

Eine allgemeine Kontaktseite, das Wahlprogramm oder ein Impressum ersetzt diese Bekanntmachung nicht. Maßgeblich sind die Inhalte aus Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 2024/900.

Dazu gehören insbesondere Angaben zum Auftraggeber und gegebenenfalls zu einer abweichenden zahlenden Person. Ebenso erforderlich sind der geplante Veröffentlichungszeitraum, die erfassten Beträge und sonstigen Leistungen, Angaben zu deren Herkunft sowie die Berechnungsmethode (Art. 12 Abs. 1 Buchst. a bis f VO (EU) 2024/900).

Weitere Angaben hängen von der Anzeige ab. Bei einem Bezug zu bestimmten Wahlen oder Referenden gehören beispielsweise Links zu offiziellen Informationen über die Teilnahme dazu (Art. 12 Abs. 1 Buchst. h VO (EU) 2024/900). Eine ausführlichere Inhaltsübersicht finden Sie im Beitrag Transparenzbekanntmachung politische Werbung: Inhalt.

Die Bekanntmachung muss in der Sprache der Anzeige vorliegen. Sie muss außerdem leicht zugänglich, deutlich sichtbar und in einfacher Sprache gestaltet sein. Für Herausgeber, die Dienstleistungen in der Union anbieten, gelten die im Artikel genannten Barrierefreiheitsanforderungen (Art. 12 Abs. 3 VO (EU) 2024/900).

Für den Seitenaufbau empfiehlt sich deshalb:

  • Beginnen Sie mit einer eindeutigen Zuordnung zur Anzeige oder Kampagne.
  • Verwenden Sie verständliche Zwischenüberschriften.
  • Vermeiden Sie unnötige Navigation vor den eigentlichen Angaben.
  • Prüfen Sie die Darstellung auf einem Mobiltelefon.
  • Testen Sie den Zugang ohne Anmeldung in Ihrem Verwaltungssystem.

Mit „Transparenzseite“ ist hier die Webseite gemeint, auf der Sie die Bekanntmachung bereitstellen. Die Abgrenzung erklärt der Begriff Transparenzseite.

Illustration: Eine Webredakteurin und ein Kollege vergleichen die Transparenzseite auf Smartphone und Monitor.

Bis wann muss alles funktionieren, und was gilt bei Fehlern?

Richten Sie den Zugang vor der Veröffentlichung ein, denn jede politische Anzeige muss bereits zusammen mit ihrer Kennzeichnung bereitgestellt werden. Während der gesamten Schaltung muss die Bekanntmachung aktuell und jederzeit leicht auffindbar bleiben (Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 3 VO (EU) 2024/900).

Für Ihr Team empfiehlt sich eine Freigabe vor Übergabe der Druckdatei. Öffnen Sie dabei den Code aus genau der Datei, die an die Druckerei geht. Vergleichen Sie die Zielseite mit den Angaben auf dem Werbemittel.

Benennen Sie außerdem eine Person, die während der Kampagne Änderungen und technische Ausfälle bearbeitet. Kontrollieren Sie den Zugang besonders nach Änderungen an Ihrer Webseite, Ihrem Hosting oder der Zieladresse.

Führt der QR-Code als einziger Abrufweg ins Leere, erfüllt dieser Zugang die Anforderungen an die Erreichbarkeit nicht (Art. 11 Abs. 1 Buchst. e und Art. 12 Abs. 3 VO (EU) 2024/900). Ein erfolgreicher Test vor dem Druck ersetzt daher keine Betreuung während der Schaltung.

Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben muss sich der Herausgeber nach besten Kräften um unverzügliche Ergänzung oder Berichtigung bemühen. Gelingt dies nicht unverzüglich, darf er die Anzeige nicht bereitstellen beziehungsweise muss ihre Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung unverzüglich einstellen (Art. 12 Abs. 2 VO (EU) 2024/900).

Aktualisieren Sie Inhalte möglichst unter derselben Zieladresse. So vermeiden Sie, dass bereits gedruckte Codes auf eine überholte Adresse zeigen. Orientierung bietet die Frage Was ist, wenn sich Angaben während der Schaltung ändern?.

Häufige Fragen

Muss auf jedes Wahlplakat ein QR-Code?

Art. 11 Abs. 1 Buchst. e VO (EU) 2024/900 verlangt keinen QR-Code als einzigen Zugangsweg. Entscheidend sind die Bekanntmachung selbst oder ein klarer Hinweis, wo sie leicht und unmittelbar abrufbar ist.

Darf der Code auf die Startseite der Partei führen?

Der QR-Code soll direkt zur Transparenzbekanntmachung führen, nicht zur allgemeinen Startseite (Anhang I DVO (EU) 2025/1410). Hinterlegen Sie deshalb die konkrete Zieladresse.

Wie lange muss die Bekanntmachung erreichbar bleiben?

Während der gesamten Schaltung muss sie jederzeit leicht auffindbar und aktuell sein (Art. 12 Abs. 3 VO (EU) 2024/900). Davon zu unterscheiden ist die Aufbewahrung: Grundsätzlich bewahren Herausgeber Bekanntmachungen samt Änderungen sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung auf; eine Ausnahme regelt Art. 12 Abs. 5 VO (EU) 2024/900 (Art. 12 Abs. 4 VO (EU) 2024/900).

Muss bei einer Änderung neu gedruckt werden?

Im Einzelfall kommt es darauf an, welche Angabe betroffen ist. Bleiben Kennzeichnung und Abrufhinweis korrekt, kann eine Aktualisierung der Bekanntmachung unter derselben Adresse genügen. Fehlerhafte Angaben auf der Anzeige selbst müssen hingegen ebenfalls berichtigt werden (Art. 11 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 2 VO (EU) 2024/900).

easyttpa unterstützt die Einordnung einer Werbemaßnahme und erzeugt Kennzeichnung, Erklärung an Dienstleister und Transparenzbekanntmachung. Die Plattform bewahrt die Aufzeichnungen sieben Jahre auf.

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Verordnung wird derzeit an vielen Stellen erstmals angewandt; Einschätzungen können sich ändern. Mit KI-Unterstützung erstellt.

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