Transparenzbekanntmachung erstellen: Schritt für Schritt

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Redaktion easyttpa · · 7 Minuten Lesezeit

  • Herausgeber
  • Kennzeichnung
  • Transparenzbekanntmachung
  • Wahlkampf
Illustration: Ein Wahlkampfteam prüft einen Flyerentwurf und die zugehörigen Transparenzangaben am Besprechungstisch.

Transparenzbekanntmachung erstellen: Schritt für Schritt

Wenn Sie eine Transparenzbekanntmachung erstellen, bereiten Sie die Angaben zu Auftraggeber, Finanzierung und Verbreitung Ihrer politischen Anzeige vor. Diese Anleitung richtet sich an Wahlkampfteams, Ortsverbände und Kandidierende, die ihre erste Bekanntmachung vorbereiten. Die Transparenzbekanntmachung bündelt die Informationen, deren Vollständigkeit der Herausgeber sicherstellen muss, etwa zu Beteiligten, Kosten und Meldewegen (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2 VO (EU) 2024/900).

Wann brauchen Sie eine Transparenzbekanntmachung?

Bei einer politischen Anzeige muss der Herausgeber eine Transparenzbekanntmachung bereitstellen oder klar darauf hinweisen, wo sie leicht und unmittelbar abrufbar ist. Prüfen Sie deshalb zuerst die Einordnung Ihrer Werbung und die Rolle des beteiligten Veröffentlichungsdienstleisters (Art. 11 Abs. 1 Buchst. e VO (EU) 2024/900).

Schritt 1: Anzeige und Herausgeber klären

Beginnen Sie mit einer Übersicht: Was möchten Sie veröffentlichen, über welchen Kanal und mit welchem Dienstleister? Denken Sie dabei an Verlag, Sender, Außenwerber, Plattform oder bezahlte Influencer. Halten Sie fest, wer die Veröffentlichung übernimmt und wer die erforderlichen Angaben zusammenträgt.

Im Einzelfall kommt es darauf an, wie die konkrete Maßnahme einzuordnen ist und welche Rolle die Beteiligten übernehmen. Nutzen Sie zur Vorbereitung die Übersicht „Betrifft mich das? Typische Fälle“. Eine Liste der gebuchten Leistungen hilft dabei, offene Fragen gezielt mit den Dienstleistern zu besprechen.

Unterscheiden Sie anschließend zwei Bestandteile:

  • Kennzeichnung: die deutlich sichtbaren Informationen direkt bei der Anzeige. Dazu gehören unter anderem der Hinweis auf politische Werbung und die Identität des Auftraggebers (Art. 11 Abs. 1 und Abs. 3 VO (EU) 2024/900).
  • Transparenzbekanntmachung: die ausführlichen Angaben zur Anzeige, insbesondere zu Finanzierung, Zeitraum und Meldeverfahren (Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 2024/900).

Planen Sie die Vorbereitung vor der ersten Schaltung ein. Die Angaben müssen vollständig sein; für bestimmte Informationen muss der Herausgeber bereits vor und während der Veröffentlichung die Richtigkeit sicherstellen (Art. 12 Abs. 2 VO (EU) 2024/900).

Eine Wahlkampfkoordinatorin und ein Außenwerber prüfen die vorgesehene Anzeigenfläche auf dem Gehweg.

Welche Angaben sammeln Sie zu Beteiligten und Zeitraum?

Erfassen Sie den Auftraggeber, gegebenenfalls die ihn letztlich kontrollierende Einrichtung und einen abweichenden Zahler. Ergänzen Sie den geplanten Veröffentlichungszeitraum der Anzeige (Art. 12 Abs. 1 Buchst. a bis c VO (EU) 2024/900).

Schritt 2: Beteiligte erfassen

Der Auftraggeber heißt in der Verordnung „Sponsor“. Legen Sie für ihn einen Stammdatensatz an und verwenden Sie dieselbe Schreibweise in Ihrer Arbeitsdatei und in der Abstimmung mit dem Herausgeber.

BeteiligterAngaben für die Vorbereitung
AuftraggeberName, E-Mail-Adresse, sofern veröffentlicht die Postanschrift; bei nicht natürlichen Personen zusätzlich die Anschrift des Orts der Niederlassung
Letztlich kontrollierende Einrichtung, sofern vorhandenIdentität und einschlägige Kontaktdaten
Abweichender ZahlerDie entsprechenden Angaben, wenn er weder Auftraggeber noch kontrollierende Einrichtung ist

Die Anforderungen an diese Beteiligten stehen in Art. 12 Abs. 1 Buchst. a und Buchst. b VO (EU) 2024/900. Bei Privatpersonen ist die Postanschrift nach diesem Wortlaut anzugeben, sofern sie veröffentlicht ist.

Klären Sie besonders bei gemeinsamen Kampagnen, wer die Vergütung tatsächlich zahlt. Verwechseln Sie diese Person oder Organisation nicht mit einer bloßen Rechnungsadresse. Zur Vorbereitung hilft die Erläuterung „Wer ist der Zahler?“.

Schritt 3: Schaltungszeitraum festlegen

Tragen Sie den geplanten ersten und letzten Tag der Veröffentlichung ein. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem die Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll (Art. 12 Abs. 1 Buchst. c VO (EU) 2024/900).

Stimmen Sie diese Daten mit dem Buchungsplan ab. Notieren Sie intern eine verantwortliche Person, die Verlängerungen oder Verschiebungen an das Team weitergibt.

Illustration: Zwei Teammitglieder gleichen Kontaktdaten ab und markieren den geplanten Schaltungszeitraum im Kalender.

Wie erfassen Sie Kosten, Mittelherkunft und Wahlbezug?

Die Bekanntmachung muss die erhaltenen Gesamtbeträge, den Gesamtwert sonstiger Leistungen und die Berechnungsmethode enthalten. Hinzu kommen die Herkunft der Mittel und gegebenenfalls Angaben zur betreffenden Wahl oder zum betreffenden Verfahren (Art. 12 Abs. 1 Buchst. d bis h VO (EU) 2024/900).

Schritt 4: Beträge und sonstige Leistungen zusammentragen

Anbieter politischer Werbedienstleistungen sind die beteiligten Dienstleister Ihrer Werbemaßnahme. Sammeln Sie die Beträge und sonstigen Leistungen, die diese Anbieter erhalten haben. Berücksichtigen Sie auch den Anteil des Herausgebers und gegebenenfalls die politische Werbekampagne (Art. 12 Abs. 1 Buchst. d VO (EU) 2024/900).

Nutzen Sie Rechnungen und Leistungsübersichten als Arbeitsgrundlage. Prüfen Sie zusätzlich Sachleistungen. Eine Tabelle mit Anbieter, Leistung, Betrag, Beleg und Zuordnung zur Anzeige erleichtert die Abstimmung.

Beschreiben Sie anschließend die tatsächlich verwendete Berechnungsmethode. Erläutern Sie beispielsweise, welche Rechnungspositionen Sie zusammengeführt und wie Sie sonstige Leistungen bewertet haben. Die Methode gehört ausdrücklich in die Bekanntmachung (Art. 12 Abs. 1 Buchst. f VO (EU) 2024/900).

Vertiefende Hinweise bietet die Frage „Welche Beträge zählen für die Bekanntmachung?“.

Schritt 5: Herkunft der Mittel dokumentieren

Prüfen Sie getrennt, ob die Mittel aus öffentlicher oder privater Quelle stammen und ob ihr Ursprung innerhalb oder außerhalb der EU liegt. Beide Angaben verlangt Art. 12 Abs. 1 Buchst. e VO (EU) 2024/900.

Übernehmen Sie dafür keine pauschale Formulierung aus einer fremden Kampagne. Lassen Sie die Finanzverantwortlichen die tatsächliche Herkunft bestätigen.

Schritt 6: Wahlbezug ergänzen

Halten Sie zur Vorbereitung Bezeichnung, Ebene und Datum der betreffenden Wahl fest. Bei entsprechendem Zusammenhang muss die Bekanntmachung die Wahl nennen und Links zu offiziellen Informationen über die Teilnahme enthalten (Art. 12 Abs. 1 Buchst. g und Buchst. h VO (EU) 2024/900).

Suchen Sie dafür die passende Informationsseite der zuständigen Wahlleitung heraus. Prüfen Sie, ob sie tatsächlich die betreffende Wahl und deren Teilnahmebedingungen behandelt.

Wie veröffentlichen Sie die Bekanntmachung und halten sie aktuell?

Stellen Sie eine leicht zugängliche Bekanntmachung bereit und verbinden Sie diese mit der Kennzeichnung Ihrer Anzeige. Während der gesamten Schaltung muss sie leicht auffindbar und aktuell bleiben (Art. 11 Abs. 1 Buchst. e und Art. 12 Abs. 3 VO (EU) 2024/900).

Schritt 7: Meldeweg und Zusatzangaben prüfen

Nennen Sie das Verfahren, über das Personen eine möglicherweise unzulässige Anzeige melden können. Dieses Verfahren muss kostenlos, benutzerfreundlich und von der Bekanntmachung aus leicht zugänglich sein; soweit technisch machbar muss es elektronische Meldungen ermöglichen (Art. 12 Abs. 1 Buchst. j und Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 VO (EU) 2024/900).

Prüfen Sie außerdem diese fallabhängigen Angaben:

  • Targeting: Gemeint ist hier die gezielte Ansprache unter Verwendung personenbezogener Daten. Bei entsprechenden Verfahren sind eine Erklärung und die vorgeschriebenen Zusatzinformationen erforderlich (Art. 12 Abs. 1 Buchst. l VO (EU) 2024/900).
  • Archiv: Gegebenenfalls gehören Links zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen hinein (Art. 12 Abs. 1 Buchst. i VO (EU) 2024/900).
  • Frühere Verstöße: Gegebenenfalls ist anzugeben, ob eine frühere Veröffentlichung wegen eines Verordnungsverstoßes ausgesetzt oder eingestellt wurde (Art. 12 Abs. 1 Buchst. k VO (EU) 2024/900).
  • Reichweite: Gegebenenfalls und falls technisch machbar sind Reichweite, Aufrufe und Interaktionen anzugeben (Art. 12 Abs. 1 Buchst. m VO (EU) 2024/900).

Schritt 8: Veröffentlichen und testen

Planen Sie eine öffentlich erreichbare Seite. Testen Sie Weblink oder QR-Code auf dem fertigen Werbemittel. Entscheidend ist, dass der Hinweis korrekt ist und die Bekanntmachung leicht und unmittelbar erreichbar bleibt (Art. 11 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 2 VO (EU) 2024/900).

Verwenden Sie die Sprache der Anzeige und einfache Formulierungen. Beachten Sie Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und bei elektronischen Anzeigen das maschinenlesbare Format (Art. 12 Abs. 3 VO (EU) 2024/900). Maschinenlesbar bedeutet, dass Software die Informationen verarbeiten kann.

Legen Sie intern fest, wer Änderungen einpflegt. Praktische Orientierung bietet „Was ist, wenn sich Angaben während der Schaltung ändern?“.

Häufige Fragen

Kann ich ein Transparenzbekanntmachung-Muster verwenden?

Nutzen Sie ein Muster als Arbeitsgrundlage. Prüfen Sie jeden Eintrag anhand Ihrer Anzeige: Der Herausgeber muss die Vollständigkeit der Angaben sicherstellen (Art. 12 Abs. 2 VO (EU) 2024/900).

Kann eine Bekanntmachung mehrere Anzeigen abdecken?

Prüfen Sie die Zuordnung und Angaben für jede Anzeige einzeln. Jede politische Anzeige benötigt die Bekanntmachung oder einen klaren Abrufhinweis; die Informationen müssen vollständig sein (Art. 11 Abs. 1 Buchst. e und Art. 12 Abs. 2 VO (EU) 2024/900).

Was passiert bei fehlenden oder falschen Angaben?

Können unvollständige oder unrichtige Angaben nicht unverzüglich ergänzt oder berichtigt werden, darf der Herausgeber die Anzeige nicht bereitstellen beziehungsweise muss ihre Verbreitung unverzüglich einstellen (Art. 12 Abs. 2 VO (EU) 2024/900).

Wie lange müssen Fassungen aufbewahrt werden?

Herausgeber bewahren die Bekanntmachung einschließlich Änderungen grundsätzlich sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung auf. Für bestimmte Kleinstunternehmen besteht eine Ausnahme (Art. 12 Abs. 4 und Abs. 5 VO (EU) 2024/900).

easyttpa unterstützt die Einordnung einer Werbemaßnahme, erzeugt Kennzeichnung, Erklärung an Dienstleister und Transparenzbekanntmachung und bewahrt die Aufzeichnungen sieben Jahre auf.

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Verordnung wird derzeit an vielen Stellen erstmals angewandt; Einschätzungen können sich ändern. Mit KI-Unterstützung erstellt.

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