Die Kennzeichnung

Was gilt für Plakate, Flyer und Zeitungsanzeigen?

Kurz gesagt

Die Kennzeichnung steht in einem einzigen gedruckten Kästchen mit starkem Kontrast zum Hintergrund und gut lesbarer Schrift.

  • QR-Code: hebt sich deutlich vom Hintergrund ab und ist so groß, dass ein Mobiltelefon ihn leicht lesen kann.
  • Ziel des QR-Codes: direkt die Transparenzbekanntmachung, nicht etwa die Startseite.

Fundstelle: DVO Anhang I Nr. 1.4, 1.6, 1.7, 3.2 und 3.4

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

Stichwörter

Weitere Fragen zum Thema „Die Kennzeichnung“