Was gilt für Videos im Fernsehen und im Netz?
Kurz gesagt
Die Kennzeichnung ist während des ganzen Videos eingeblendet oder mindestens drei Sekunden bildschirmfüllend am Anfang oder Ende.
- Kurze Einblendung: Hinweis „politische Anzeige“, Name des Sponsors und Weblink zur Bekanntmachung bleiben trotzdem die ganze Zeit sichtbar.
Fundstelle: DVO Anhang I Nr. 2.2 und 4.2
Dazu passt
Die Kennzeichnung
Was gilt für Online-Anzeigen und Beiträge?Die Kennzeichnung darf über Elemente der Oberfläche erscheinen, etwa ein Aufklappfeld, solange Hinweis, Sponsor und Weblink ständig sichtbar sind.
Stichwörter
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