Die Kennzeichnung

Was gilt für Videos im Fernsehen und im Netz?

Kurz gesagt

Die Kennzeichnung ist während des ganzen Videos eingeblendet oder mindestens drei Sekunden bildschirmfüllend am Anfang oder Ende.

  • Kurze Einblendung: Hinweis „politische Anzeige“, Name des Sponsors und Weblink zur Bekanntmachung bleiben trotzdem die ganze Zeit sichtbar.

Fundstelle: DVO Anhang I Nr. 2.2 und 4.2

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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