Dürfen wir unser Parteilogo als Sponsorangabe verwenden?
Betrifft besonders: Sponsoren
Kurz gesagt
Ja, zusammen mit dem Namen: Die Sponsorangabe darf ein politisches Logo enthalten, der Name muss aber lesbar dastehen.
- Grund: Nur mit lesbarem Namen ist die Kennzeichnung eindeutig.
Fundstelle: ErwG 56, DVO Anhang II Nr. 1
Dazu passt
Die Kennzeichnung
Wie sieht das offizielle Muster aus?Die Durchführungsverordnung gibt ein Muster vor; Angaben in runden Klammern erscheinen nur, wenn sie zutreffen.
Stichwörter
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