Die Kennzeichnung

Dürfen wir unser Parteilogo als Sponsorangabe verwenden?

Betrifft besonders: Sponsoren

Kurz gesagt

Ja, zusammen mit dem Namen: Die Sponsorangabe darf ein politisches Logo enthalten, der Name muss aber lesbar dastehen.

  • Grund: Nur mit lesbarem Namen ist die Kennzeichnung eindeutig.

Fundstelle: ErwG 56, DVO Anhang II Nr. 1

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

Stichwörter

Weitere Fragen zum Thema „Die Kennzeichnung“