Die Kennzeichnung

Was gilt für Online-Anzeigen und Beiträge?

Kurz gesagt

Die Kennzeichnung darf über Elemente der Oberfläche erscheinen, etwa ein Aufklappfeld, solange Hinweis, Sponsor und Weblink ständig sichtbar sind.

  • Einblendungen: dunkle Schrift auf hellem Grund.
  • Audioanzeigen im Netz: gesprochen am Anfang oder am Ende, ohne zusätzlichen Klick hörbar.

Fundstelle: DVO Anhang I Nr. 4.3 bis 4.5

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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