Was gilt für Online-Anzeigen und Beiträge?
Kurz gesagt
Die Kennzeichnung darf über Elemente der Oberfläche erscheinen, etwa ein Aufklappfeld, solange Hinweis, Sponsor und Weblink ständig sichtbar sind.
- Einblendungen: dunkle Schrift auf hellem Grund.
- Audioanzeigen im Netz: gesprochen am Anfang oder am Ende, ohne zusätzlichen Klick hörbar.
Fundstelle: DVO Anhang I Nr. 4.3 bis 4.5
Dazu passt
Die Kennzeichnung
Was gilt für Videos im Fernsehen und im Netz?Die Kennzeichnung ist während des ganzen Videos eingeblendet oder mindestens drei Sekunden bildschirmfüllend am Anfang oder Ende.
Die Kennzeichnung
Wie lautet die Kennzeichnung im Radio?Sie steht am Anfang oder am Ende des Spots, klar gesprochen, in förmlichem Ton und ohne Hintergrundgeräusche.
Stichwörter
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