Aufsicht und Bußgelder

Welche Befugnisse haben die Behörden?

Kurz gesagt

Sie können ermitteln, einschreiten und Sanktionen verhängen.

  • Ermitteln: Unterlagen und Informationen anfordern, Geschäftsräume prüfen.
  • Einschreiten: warnen, die Einstellung von Verstößen und Abhilfemaßnahmen anordnen.
  • Sanktionieren: Geldbußen und Zwangsgelder verhängen, Verstöße öffentlich machen.

Fundstelle: Art. 22 Abs. 5

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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