Welche Befugnisse haben die Behörden?
Kurz gesagt
Sie können ermitteln, einschreiten und Sanktionen verhängen.
- Ermitteln: Unterlagen und Informationen anfordern, Geschäftsräume prüfen.
- Einschreiten: warnen, die Einstellung von Verstößen und Abhilfemaßnahmen anordnen.
- Sanktionieren: Geldbußen und Zwangsgelder verhängen, Verstöße öffentlich machen.
Fundstelle: Art. 22 Abs. 5