Aufsicht und Bußgelder

Gilt die Verordnung auch ohne deutsches Durchführungsgesetz?

Kurz gesagt

Ja. Die Pflichten gelten seit dem 10. Oktober 2025 unmittelbar.

  • Art. 3 und Art. 5 Abs. 1 gelten schon seit dem 9. April 2024.
  • Das deutsche Gesetz (PWTG, noch nicht beschlossen) soll nur Zuständigkeiten sowie Buß- und Zwangsgelder regeln.

Fundstelle: Art. 30 Abs. 2

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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