Für Parteien und Fraktionen gilt die TTPA-Verordnung auch zwischen den Wahlen
Erfasst ist jede politische Werbung, nicht nur der Wahlkampf. Die Kampagne zum Bürgerentscheid gehört dazu, die Anzeige zu einem Gesetzesvorhaben ebenso. Die Nachweise müssen sieben Jahre halten, also länger als die meisten Vorstände im Amt sind.
Bitte wählen Sie mindestens einen Kanal aus.
Sind Sie von der TTPA-Verordnung betroffen?
Entscheidend ist nicht, wer Sie sind, sondern ob ein Dritter gegen Bezahlung an Ausarbeitung, Platzierung oder Verbreitung mitwirkt.
Fällt regelmäßig darunter
- Plakate und Anzeigen zur Wahl, die Sie bei einem Unternehmen buchen
- Eine Kampagne zu einem Gesetzesvorhaben oder Bürgerentscheid
- Werbemittel, die Sie drucken und verteilen lassen
- Eine Anzeige, deren Botschaft oder Inhalt eine Agentur für Sie entwickelt, auch wenn Sie sie selbst veröffentlichen
- Bezahlte Verstärkung eigener Beiträge auf einer Plattform
Fällt regelmäßig nicht darunter
- Anzeigen, die Ihr eigenes Team gestaltet und die Sie über Ihre eigenen Kanäle veröffentlichen
- Ihre Mitgliederzeitschrift und Ihr Rundbrief
- Beiträge auf Ihren Kanälen ohne bezahlte Reichweite
- Fraktionseigene Seiten und Medienkanäle, solange kein Dritter gegen Entgelt mitwirkt
- Plakate auf Flächen, die die Kommune unentgeltlich und diskriminierungsfrei zuweist
Die von einer Agentur entwickelte Anzeige und die vom eigenen Team gestaltete sehen ähnlich aus und werden verschieden behandelt. Nach anwaltlicher Einschätzung kommt es darauf an, wer Botschaft und Inhalt entwickelt: Setzt eine Agentur nur Ihre fertige Vorlage grafisch oder technisch um, ist das eine Nebendienstleistung. Der Quick-Check führt Sie durch die Merkmale, die es entscheiden, und hält das Ergebnis fest, auch wenn es lautet: nicht betroffen.
Wer hinter easyttpa steht
easyttpa wird von Menschen gebaut, die selbst Wahlkämpfe machen. Die Pflichten der Verordnung sind für uns kein Fachthema, sondern Alltag.

creategy GmbH
Die Spezialagentur für politischen Erfolg aus Berlin, mit über 200 Kampagnen und Wahlkämpfen von der Kommune bis zum Bund. Wir kennen die Abläufe, die easyttpa abbilden muss, aus eigener Arbeit.

Rechtsanwalt Clemens Wolf
Der juristische Kopf hinter easyttpa. Er verantwortet die rechtliche Grundlage der Plattform, von der Einordnung einer Werbemaßnahme bis zu den Dokumenten, die sie erzeugt.
Was auf Sie zukommt
Vier Pflichten, die nacheinander greifen: eine vor der Beauftragung, zwei mit der Veröffentlichung, eine danach. Kennzeichnung und Bekanntmachung übernimmt meist, wer Ihre Werbung veröffentlicht. Sie liefern die Angaben, easyttpa erzeugt sie fertig.
Informieren
Wer Ihre Werbung für Sie schaltet oder bucht, braucht von Ihnen eine Erklärung, dass es sich um politische Werbung handelt und dass Sie dazu berechtigt sind. Das gilt für die Agentur genauso wie für Plakatunternehmen und Zeitung. In den letzten drei Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung darf ohne diese Erklärung gar nicht geleistet werden. Druck und Transport brauchen keine Erklärung.
Kennzeichnen
Jede Anzeige trägt einen Hinweis, dass es politische Werbung ist, wer dahintersteht und worum es geht. Wie er auszusehen hat, ist seit Oktober 2025 vorgeschrieben, bis hin zum Kästchen im Druck und zur Dauer bei einem Spot.

Bekanntmachen
Zu jeder Maßnahme gehört ein öffentlich abrufbarer Vermerk mit Auftraggeber, Zeitraum, Betrag und Mittelherkunft. Er steht unter einer festen Adresse, und easyttpa hält ihn dort bis sieben Jahre nach der letzten Verbreitung abrufbar, auch wenn die Kampagne längst vorbei ist.
Aufbewahren
Alle Aufzeichnungen bleiben sieben Jahre zugänglich, gerechnet ab der letzten tatsächlichen Verbreitung. Bei Gliederungen mit wechselnden Vorständen und ehrenamtlicher Betreuung ist das die Pflicht, die am ehesten verlorengeht.
Was easyttpa alles kann
Sechs Aufgaben, die sonst bei Ihnen liegen.
Sie tragen ein, was Sie vorhaben und wer daran mitwirkt. easyttpa sagt Ihnen, welche Pflichten daraus folgen, mit Artikel und Absatz. Auch dann, wenn keine bestehen. Ihr Team oder Ihre Agentur arbeitet auf Wunsch im selben Konto mit, jeweils mit eigener Rolle.

Für jeden Dienstleister entsteht ein fertiges Schreiben mit allen Angaben, die Art. 7 verlangt. Sie stellen es zu, der Empfänger bestätigt über einen persönlichen Link, und der Wortlaut wird eingefroren.

Aus Ihren Angaben entsteht eine öffentliche Seite unter einer festen Adresse, die Sie auf Ihre Werbemittel setzen. Sie folgt der Form, die seit Oktober 2025 europaweit vorgeschrieben ist: sechzehn Angaben in festgelegter Reihenfolge, Verweise mit wörtlich vorgegebener Beschriftung, maschinenlesbar und barrierefrei bis hin zu Schriftgröße und Zeilenabstand. Ändern sich Angaben, entsteht eine neue Fassung, und die alte bleibt nachvollziehbar.

Zu jeder Maßnahme der passende Hinweis, in der Fassung, die für diesen Kanal gilt. Zum Kopieren in die Druckdatei oder in das Anzeigenformular.

Das Dreimonatsfenster vor einer Wahl oder Abstimmung, die Aufbewahrungsfrist, die ausstehende Empfangsbestätigung. Was offen ist, steht als Aufgabe in Ihrem Dashboard.

Ein vollständiges Paket zu allen Ihren Maßnahmen: was geschaltet wurde, was erklärt wurde, wer wann bestätigt hat, und warum etwas als nicht pflichtig eingestuft wurde. In zwei Fassungen, zum Lesen und zum Weiterverarbeiten.


Jede Maßnahme einstufen
Sie tragen ein, was Sie vorhaben und wer daran mitwirkt. easyttpa sagt Ihnen, welche Pflichten daraus folgen, mit Artikel und Absatz. Auch dann, wenn keine bestehen. Ihr Team oder Ihre Agentur arbeitet auf Wunsch im selben Konto mit, jeweils mit eigener Rolle.
Sechs Gründe für easyttpa

Jede Aussage trägt eine Fundstelle
Kein Ergebnis ohne Artikel und Absatz. Wenn Ihr Vorstand, Ihre Mitgliederversammlung oder eine Aufsichtsbehörde fragt, warum eine Kampagne nicht gekennzeichnet war, steht die Antwort da, mitsamt der Regel, die damals galt.
Die vorgeschriebene Form, ohne dass Sie sie lesen müssen
Seit Oktober 2025 gibt es für Bekanntmachung und Kennzeichnung ein verbindliches Muster der Kommission, bis hin zu Schriftgröße und Zeilenabstand. Wer es selbst versucht, erfüllt es fast nie vollständig.
Sieben Jahre ohne Zutun
Fristen laufen mit, Bekanntmachungen bleiben bis sieben Jahre nach der letzten Verbreitung abrufbar, gelöscht wird geordnet und mit Vermerk. Das gilt unabhängig davon, wer den Vorstand gerade stellt und wer die Kampagne damals betreut hat.
Sie erfahren, was nicht gilt
Die meisten Ratgeber sagen Ihnen, was Sie tun müssen. easyttpa sagt Ihnen auch, was entfällt, und hält es schriftlich fest. Diese Entlastung bekommen Sie sonst nirgends belegt.
Der Nachweis, dass Sie zugeliefert haben
Ihre Dienstleister bestätigen den Empfang mit Zeitpunkt und Namen. Wird Ihre Kampagne gestoppt, weil Angaben fehlen, können Sie belegen, dass es nicht an Ihnen lag. Das ist der Unterschied zwischen einem Ärgernis und einem Ausfall.
Ihre Daten bleiben in der EU
Betrieb, Datenhaltung und Versand der Nachrichten liegen in der Europäischen Union. Auf den öffentlichen Transparenzseiten wird nicht gemessen, auch nicht mit Ihrer Zustimmung. Wer dort nachsieht, wer eine Kampagne bezahlt hat, wird dabei nicht beobachtet.
Was es kostet
Gestaffelt nach der Zahl Ihrer Kampagnen. Prüfen bleibt dauerhaft kostenfrei.
Monatlich gebucht ist jede Stufe zum Ende des Monats kündbar, jährlich gebucht zum Ende des Vertragsjahres.
Prüfung
0 €
Dauerhaft kostenfrei
Zum Nachsehen, ob Sie überhaupt betroffen sind.
- 0 Kampagnen
- 1 Nutzer
- Quick-Check und Pflichtenlage
- Ergebnis gespeichert, jederzeit wieder ansehen
- Dauerhaft kostenfrei, ohne Zahlungsmittel
Wahlkampf
1,19 €
inkl. 19 % MwSt. je Monat
1 € netto je Monat
Für eine Kandidatin oder einen Kandidaten mit einem Wahlkampf.
- 1 Kampagne
- 2 Nutzer
- Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung veröffentlichen
- Auftragserklärungen an Beteiligte
- Öffentliche Transparenzseite je Schaltung
Team
Für Kreis- und Ortsverbände meist passend
199 €
inkl. 19 % MwSt. je Monat
167,23 € netto je Monat
Für eine Gliederung, die mehrere Wahlen nebeneinander betreut.
- 5 Kampagnen
- 10 Nutzer
- Mehrere Organisationen unter einem Vertrag
- Rollen und externe Bearbeiter
- Aufgabenliste über alle Kampagnen
Professional
799 €
inkl. 19 % MwSt. je Monat
671,43 € netto je Monat
Für Verbände und Agenturen mit vielen Kampagnen im Jahr.
- 25 Kampagnen
- 25 Nutzer
- Erklärungen je Kampagne und Vorlagen
- Auskunftspakete auf Knopfdruck
- Vorrangige Bearbeitung Ihrer Anfragen
Mehr als 25 Kampagnen, oder besondere Anforderungen?
Landesverbände und Landesgeschäftsstellen führen oft viele Gliederungen unter einem Vertrag. Wir stimmen Umfang und Konditionen mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Gilt das auch außerhalb von Wahlkämpfen?
Ja. Erfasst ist jede Botschaft eines politischen Akteurs und jede Botschaft, die eine Wahl, eine Abstimmung oder ein Gesetzgebungs- oder Regulierungsverfahren beeinflussen soll. Eine Kampagne zu einem Gesetzesvorhaben fällt genauso darunter wie Wahlwerbung.
Unser eigenes Team gestaltet die Anzeigen und wir veröffentlichen selbst. Gilt es trotzdem?
Regelmäßig nicht. Wenn Sie die Werbung intern ausarbeiten und über Ihre eigenen Kanäle veröffentlichen, gibt es keinen Herausgeber, und damit entstehen weder Herausgeber- noch die damit verbundenen Sponsorenpflichten. Sobald aber ein Dritter gegen Entgelt mitwirkt, sieht es anders aus.
Wir lassen die Gestaltung von einer Agentur machen, veröffentlichen aber selbst. Was gilt dann?
Das hängt davon ab, was die Agentur macht. Entwickelt sie Botschaft, Slogan, Inhalt oder Strategie oder bestimmt sie die inhaltliche Gestaltung, ist sie nach anwaltlicher Einschätzung Anbieterin. Dann gelten die Anbieterpflichten und die damit verbundenen Sponsorenpflichten, obwohl niemand Herausgeber ist. Das ist der Fall, den die meisten falsch einschätzen: Die bezahlte inhaltliche Arbeit löst Pflichten aus, auch ohne fremde Veröffentlichung. Setzt die Agentur nur vorgegebene Motive oder das grundsätzliche visuelle Design grafisch oder technisch um, ist das eine Nebendienstleistung ohne diese Pflichten.
Wir bewerben eigene Beiträge auf einer Plattform. Und dann?
Dann erbringt die Plattform eine politische Werbedienstleistung und wird dadurch Herausgeber. Es gelten alle Pflichten. Bezahlte politische Werbung ist auf den großen Plattformen allerdings kaum noch möglich: Meta und Google haben sie in der EU eingestellt, X und TikTok erlauben sie ohnehin nicht.
Gelten für Fraktionen dieselben Regeln wie für Parteien?
Das ist rechtlich nicht geklärt. Es hängt davon ab, ob Fraktionen als politische Akteure gelten; gelten sie nicht als solche, zählt, ob die Werbung eine Wahl oder ein Gesetzgebungsverfahren beeinflussen soll. easyttpa behandelt Fraktionen deshalb vorsorglich wie politische Akteure. Beauftragt eine Fraktion einen externen Dienstleister mit Werbung, ist sie Auftraggeberin. Eigene Seiten und Medienkanäle, die sie ohne entgeltliche Mitwirkung Dritter betreibt, lösen keine Pflichten aus.
Wer ist Auftraggeber, wenn der Kreisverband für einen Kandidaten zahlt?
Das hängt davon ab, wer bestellt. Auftraggeber ist, wer die Werbung in Auftrag gibt oder in wessen Namen sie erscheint. Bestellt der Kreisverband, ist er Auftraggeber. Bestellt der Kandidat selbst und erstattet der Kreisverband die Kosten später, bleibt der Kandidat Auftraggeber. Die spätere Erstattung ist keine Vergütung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Buchst. b, deshalb erscheint der Kreisverband in der Transparenzbekanntmachung nicht als Zahler. Das sollte vor der Beauftragung geklärt sein.
Müssen wir die Mittelherkunft offenlegen?
Ja. Anzugeben ist, ob die Mittel öffentlich oder privat sind und ob sie aus der EU stammen. Bei einer Partei mit Beiträgen, Spenden und staatlicher Teilfinanzierung braucht das eine Entscheidung, die einmal getroffen und dann überall gleich angewendet wird. Ob staatliche Parteienfinanzierung als öffentliche Quelle gilt, ist nicht abschließend geklärt. easyttpa bietet dafür eine eigene Auswahl, die Bekanntmachung nennt dann „staatliche Parteienfinanzierung“.
Können wir die Bekanntmachung nicht selbst auf unsere Website stellen?
Möglich, aber aufwendig: Die Seite muss maschinenlesbar und, soweit technisch machbar, barrierefrei sein. Seit Oktober 2025 gibt es außerdem ein verbindliches Muster mit festgelegten Angaben, vorgeschriebenen Linkbeschriftungen und technischen Vorgaben bis hin zur Schriftgröße.
Ab wann laufen die sieben Jahre?
Nicht ab dem Ende der Kampagne, sondern ab der letzten tatsächlichen Verbreitung. Dauert eine Anzeige länger als vorgesehen, verschiebt sich die Frist mit.
Was passiert mit unseren Daten, wenn wir kündigen?
Beim kostenlosen Ausstieg lesen Sie Ihre Akte noch 30 Tage nach dem Ende der Laufzeit und laden das vollständige Auskunftspaket einmal herunter, kostenfrei. Danach bewahrt easyttpa die Akte ohne Zugang für Sie bis sieben Jahre nach der letzten Verbreitung auf; die Pflicht zur Aufbewahrung bleibt bei Ihnen. Ihre veröffentlichten Transparenzbekanntmachungen bleiben ebenso lange unter derselben Adresse erreichbar, auch nach Vertragsende. Wer länger selbst Zugang braucht, bucht einmalig die Weiterführung.
Was kostet easyttpa für einen Kreisverband?
Prüfen bleibt dauerhaft kostenfrei. Für die meisten Kreis- und Ortsverbände passt die Stufe Team mit fünf Kampagnen und zehn Nutzern.









