Welche Pflichten gibt es und wen treffen sie?
Kurz gesagt
Sponsoren erklären und liefern Angaben, Anbieter zeichnen auf, Herausgeber kennzeichnen und veröffentlichen; für Targeting gelten strenge Grenzen.
| Pflicht | Worum es geht | Wer | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erklärung | Auftraggeber erklärt, dass es politische Werbung ist und er werben darf | Sponsor; jeder Werbedienstleister fragt sie ab | Art. 7 Abs. 1 |
| Angaben liefern | Alle Angaben für Kennzeichnung und Bekanntmachung | Sponsor, Anbieter | Art. 7 Abs. 2 und 3, Art. 10 |
| Aufzeichnungen | Festhalten, welche Leistung, für wen, zu welchem Preis | Anbieter | Art. 9 |
| Kennzeichnung | Hinweis „politische Anzeige“, Sponsor und Verweis auf jeder Anzeige | Herausgeber | Art. 11 |
| Transparenzbekanntmachung | Seite mit allen Angaben: Sponsor, Zeitraum, Kosten, Herkunft der Mittel | Herausgeber | Art. 12 |
| Archiv | Online-Anzeigen ins europäische Archiv | Herausgeber | Art. 13 |
| Meldungen | Jeder kann regelwidrige Anzeigen melden | Herausgeber | Art. 15 |
| Auskunft | Für Behörden und bestimmte Interessierte | Anbieter | Art. 16, Art. 17 |
| Targeting | Nur mit ausdrücklicher Einwilligung und in engen Grenzen | Verantwortlicher | Art. 18, Art. 19 |
Dazu passt
Auf einen Blick
Wer ist Sponsor, Anbieter oder Herausgeber?Der Sponsor gibt den Auftrag, der Anbieter erbringt die Werbedienstleistung, der Herausgeber verbreitet; Nebendienstleister haben keine eigenen Pflichten.
Auf einen Blick
Welche Fristen muss ich kennen?Meist wenige Tage, im letzten Monat vor der Wahl oder Abstimmung oft nur 48 Stunden; aufbewahrt wird sieben Jahre.