Auf einen Blick

Welche Pflichten gibt es und wen treffen sie?

Kurz gesagt

Sponsoren erklären und liefern Angaben, Anbieter zeichnen auf, Herausgeber kennzeichnen und veröffentlichen; für Targeting gelten strenge Grenzen.

PflichtWorum es gehtWerFundstelle
ErklärungAuftraggeber erklärt, dass es politische Werbung ist und er werben darfSponsor; jeder Werbedienstleister fragt sie abArt. 7 Abs. 1
Angaben liefernAlle Angaben für Kennzeichnung und BekanntmachungSponsor, AnbieterArt. 7 Abs. 2 und 3, Art. 10
AufzeichnungenFesthalten, welche Leistung, für wen, zu welchem PreisAnbieterArt. 9
KennzeichnungHinweis „politische Anzeige“, Sponsor und Verweis auf jeder AnzeigeHerausgeberArt. 11
TransparenzbekanntmachungSeite mit allen Angaben: Sponsor, Zeitraum, Kosten, Herkunft der MittelHerausgeberArt. 12
ArchivOnline-Anzeigen ins europäische ArchivHerausgeberArt. 13
MeldungenJeder kann regelwidrige Anzeigen meldenHerausgeberArt. 15
AuskunftFür Behörden und bestimmte InteressierteAnbieterArt. 16, Art. 17
TargetingNur mit ausdrücklicher Einwilligung und in engen GrenzenVerantwortlicherArt. 18, Art. 19

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

  • Auf einen Blick

    Wer ist Sponsor, Anbieter oder Herausgeber?

    Der Sponsor gibt den Auftrag, der Anbieter erbringt die Werbedienstleistung, der Herausgeber verbreitet; Nebendienstleister haben keine eigenen Pflichten.

  • Auf einen Blick

    Welche Fristen muss ich kennen?

    Meist wenige Tage, im letzten Monat vor der Wahl oder Abstimmung oft nur 48 Stunden; aufbewahrt wird sieben Jahre.

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