Auf einen Blick

Betrifft mich die Verordnung überhaupt?

Kurz gesagt

Schon ein Ja auf eine der drei Fragen heißt: Die Verordnung betrifft Sie, die Pflichten hängen von Ihrer Rolle ab.

  • Bezahlen Sie jemanden, der Ihre politische Botschaft gestaltet oder verbreitet (Agentur, Verlag, Außenwerber, Sender, Plattform)?
  • Bezahlen Sie dafür, dass Ihre Beiträge im Netz mehr Menschen erreichen?
  • Verbreiten Sie gegen Bezahlung politische Werbung für andere?
  • Dreimal Nein: keine Erklärung, Kennzeichnung oder Transparenzbekanntmachung. Die Regeln zum Targeting gelten trotzdem.

Fundstelle: Art. 3 Nr. 5, Art. 6 Abs. 1, ErwG 24 und 47

Übliche AuslegungDie Antwort folgt aus Erwägungsgründen, Leitlinien der Kommission, Handreichungen oder anwaltlicher Einschätzung. Der Wortlaut sagt es nicht ausdrücklich.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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