Was droht bei Verstößen?
Kurz gesagt
Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest, die Verordnung setzt dafür den Rahmen.
- Obergrenze: 6 % der jährlichen Einnahmen oder des Jahresbudgets (der höhere Betrag zählt) oder 6 % des weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr.
- Letzter Monat vor einer Wahl oder einem Referendum: Verstöße gegen Art. 5, 7, 11, 12, 13, 15, 16 und 18 gelten als besonders schwerwiegend, wenn sich die Werbung an die Bürger des Mitgliedstaats richtet, in dem gewählt oder abgestimmt wird.
Fundstelle: Art. 25 Abs. 2 und 5
Dazu passt
Auf einen Blick
Worum geht es bei der Verordnung?Wer politische Werbung bezahlt, gestaltet oder verbreitet, muss offenlegen, wer dahintersteht und was sie gekostet hat.