Auf einen Blick

Wer ist Sponsor, Anbieter oder Herausgeber?

Kurz gesagt

Der Sponsor gibt den Auftrag, der Anbieter erbringt die Werbedienstleistung, der Herausgeber verbreitet; Nebendienstleister haben keine eigenen Pflichten.

RolleTypischAufgaben
SponsorKandidatin, Partei, Verband, Verein, UnternehmenErklären, Angaben liefern, Fehler berichtigen
AnbieterAgentur, Mediaeinkauf, Beratung mit Einfluss auf Inhalt oder VerbreitungErklärung einholen, Aufzeichnungen führen, Angaben an den Herausgeber weitergeben, Auskunft geben
HerausgeberVerlag, Sender, Außenwerber, Plattform, bezahlter InfluencerAlles wie ein Anbieter, dazu Kennzeichnung, Bekanntmachung, Archiv, Meldeweg
NebendienstleisterDruckerei ohne Einfluss auf den Inhalt, Transport, Fotograf, IT-Sicherheit; nach anwaltlicher Einschätzung auch die bloße grafische Umsetzung vorgegebener MotiveKeine eigenen Pflichten aus der Verordnung

Fundstelle: Art. 3 Nr. 6, 10 und 13, ErwG 39

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dazu passt

Stichwörter

Weitere Fragen zum Thema „Auf einen Blick“