Auf einen Blick

Welche Fristen muss ich kennen?

Kurz gesagt

Meist wenige Tage, im letzten Monat vor der Wahl oder Abstimmung oft nur 48 Stunden; aufbewahrt wird sieben Jahre.

FristWas giltFundstelle
3 Monate vor der Wahl oder AbstimmungWerbedienstleistungen zu dieser Wahl oder Abstimmung nur für berechtigte SponsorenArt. 5 Abs. 2
Letzter Monat vor der Wahl oder AbstimmungMeldungen binnen 48 Stunden bearbeiten (KMU: möglichst unverzüglich)Art. 15 Abs. 7
Letzter Monat vor der Wahl oder AbstimmungAuskunft an Behörden binnen 48 Stunden (Kleinst- und Kleinunternehmen: möglichst unverzüglich)Art. 16 Abs. 4
UnverzüglichEingang einer Meldung bestätigenArt. 15 Abs. 4
2 ArbeitstageEingang eines Behördenersuchens bestätigenArt. 16 Abs. 3
8 ArbeitstageAuskunft an die Behörde (KMU: möglichst binnen 12 Arbeitstagen)Art. 16 Abs. 3
1 MonatAntwort an Forschung, Journalismus, Zivilgesellschaft, Wahlbeobachtung, politische AkteureArt. 17 Abs. 3
72 StundenOnline-Anzeige ins europäische Archiv einstellenArt. 13 Abs. 4
7 JahreAufzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen aufbewahrenArt. 9 Abs. 3, Art. 12 Abs. 4

Steht so in der VerordnungDie Antwort folgt aus dem Wortlaut der Verordnung oder der Durchführungsverordnung.

Stand 02.10.2026

Keine Rechtsberatung: Die Erklärung gibt die Verordnung allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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