Politische Anzeige in der Zeitung richtig kennzeichnen

Porträt von Redaktion easyttpa

Redaktion easyttpa · · 7 Minuten Lesezeit

  • Herausgeber
  • Kennzeichnung
  • Transparenzbekanntmachung
Eine Anzeigenredakteurin und ein Wahlkampfkoordinator prüfen das Kennzeichnungskästchen eines Anzeigenentwurfs.

Politische Anzeigen in der Zeitung richtig kennzeichnen

Wer eine politische Anzeige in der Zeitung plant, sollte Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung bereits beim Anzeigenauftrag berücksichtigen: Der Herausgeber muss beides zusammen mit der Anzeige bereitstellen oder den unmittelbaren Zugang zur Transparenzbekanntmachung ermöglichen, Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2024/900. Dieser Beitrag richtet sich an Kandidatinnen und Kandidaten, Parteien sowie Anzeigenabteilungen und zeigt, welche Angaben vor der Druckfreigabe vorliegen sollten.

Wer übernimmt bei einer Zeitungsanzeige welche Aufgabe?

Der veröffentlichende Verlag übernimmt die Aufgabe des Herausgebers und muss die vollständige Kennzeichnung sowie den korrekten Zugang zur Transparenzbekanntmachung sicherstellen, Art. 11 Abs. 1 und Abs. 2 VO (EU) 2024/900. Der Auftraggeber, in der Verordnung „Sponsor“ genannt, erklärt gegenüber dem Anbieter politischer Werbedienstleistungen, ob die beauftragte Leistung politische Werbung betrifft, Art. 7 Abs. 1 VO (EU) 2024/900.

Mit Kennzeichnung sind die sichtbaren Pflichtinformationen an der Anzeige gemeint. Die Transparenzbekanntmachung enthält ergänzende Angaben, etwa zur Finanzierung und zum Veröffentlichungszeitraum. Welche Informationen jeweils dazugehören, bestimmen Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2024/900 und Art. 12 Abs. 1 VO (EU) 2024/900.

Für Ihre Zusammenarbeit empfiehlt sich eine klare Aufteilung:

BeteiligtePraktische Vorbereitung
AuftraggeberNamen, Kontaktdaten, Wahlbezug und Informationen zur Finanzierung zusammenstellen.
Agentur oder GestaltungPlatz für das Kennzeichnungskästchen vorsehen und den Zugang zur Transparenzbekanntmachung einbauen.
AnzeigenabteilungAngaben, Druckansicht und Ziel des QR-Codes vor der Freigabe prüfen.

Diese Arbeitsaufteilung ersetzt nicht die Verantwortung des Herausgebers für Vollständigkeit und Zugänglichkeit nach Art. 11 Abs. 2 VO (EU) 2024/900. Stimmen Sie deshalb ausdrücklich ab, wer fehlende Angaben nachfordert und wer die endgültige Druckfassung freigibt.

Hilfreich ist ein gemeinsamer Vorgang für Auftrag, Anzeigenmotiv und Transparenzangaben. So vermeiden Sie, dass die Gestaltung mit einem anderen Namen oder Wahlbezug arbeitet als die Anzeigenabteilung. Die Begriffe der Verordnung helfen, die Rollen intern einheitlich zu benennen.

Bei einer Kandidatenvorstellung im Amtsblatt sollte die Einordnung vor der Gestaltung geklärt sein. Im Einzelfall kommt es darauf an, wie die Veröffentlichung zustande kommt und welchen Charakter sie hat. Hinweise zur Abgrenzung finden Sie unter Was ist politische Werbung?. Die folgenden Schritte betreffen Veröffentlichungen, die als politische Anzeigen einzuordnen sind.

Illustration: Eine Kandidatin und ein Anzeigenberater stimmen im Verlagshof den Auftrag für eine Zeitungsanzeige ab.

Wie muss die Kennzeichnung im Druck aussehen?

Die Kennzeichnung einer gedruckten politischen Anzeige gehört in ein einziges gedrucktes Kästchen mit starkem Kontrast und gut lesbarer Schrift, Anhang I DVO (EU) 2025/1410. Ein verwendeter QR-Code muss sich deutlich vom Hintergrund abheben, mit einem Mobiltelefon leicht lesbar sein und unmittelbar zur Transparenzbekanntmachung führen, Anhang I DVO (EU) 2025/1410.

Planen Sie das Kästchen beim ersten Entwurf ein. Ein nachträglich eingefügter Hinweis konkurriert sonst mit Bild, Wahlslogan und Kontaktdaten. Prüfen Sie die Anzeige in ihrer vorgesehenen Druckgröße, nicht nur vergrößert am Bildschirm.

Das Muster für die Kennzeichnung enthält folgende Bestandteile. Angaben in Klammern werden nur verwendet, wenn sie zutreffen, Anhang I DVO (EU) 2025/1410:

POLITISCHE ANZEIGE
(unter Verwendung von Targeting und/oder Anzeigenschaltung auf der Grundlage von PERSONENBEZOGENEN DATEN)
Der Sponsor ist [Name].
(Der Sponsor wird kontrolliert von [Name].)
(Die Anzeige steht im Zusammenhang mit [Titel und Datum der Wahl].)
Weitere Informationen unter [Weblink].

Targeting bezeichnet hier die gezielte Auswahl der angesprochenen Personen anhand personenbezogener Daten. Ob der entsprechende Hinweis nötig ist, hängt vom eingesetzten Verfahren ab; die Erklärung über solche Verfahren gehört gegebenenfalls zur Kennzeichnung, Art. 11 Abs. 1 Buchst. d VO (EU) 2024/900.

Der Name des Auftraggebers ist ein Pflichtbestandteil. Eine letztlich kontrollierende Einrichtung und der Bezug zu einer Wahl oder einem anderen erfassten Prozess kommen gegebenenfalls hinzu, Art. 11 Abs. 1 Buchst. b und Buchst. c VO (EU) 2024/900. Übernehmen Sie deshalb nicht ungeprüft die Kennzeichnung aus einer früheren Kampagne.

Ein bloßer Hinweis „Anzeige“ erfüllt die Erklärung, dass es sich um eine politische Anzeige handelt, nicht vollständig. Gefordert ist die ausdrückliche politische Einordnung, Art. 11 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) 2024/900. Dieser Beitrag behandelt keine zusätzlichen presserechtlichen Anforderungen.

Praktische Hinweise für die Druckgestaltung finden Sie unter Was gilt für Plakate, Flyer und Zeitungsanzeigen?.

Eine Druckereimitarbeiterin prüft mit einer Lupe das Kennzeichnungskästchen auf einem Zeitungsbogen.

Wo steht die Transparenzbekanntmachung und was enthält sie?

Erscheint Ihre Anzeige ausschließlich gedruckt, darf die Transparenzbekanntmachung im selben Druckerzeugnis in einem eigenen Kästchen stehen, Anhang I DVO (EU) 2025/1410. Für den Zugang zu einer Online-Fassung verwenden Sie einen direkten Weblink oder QR-Code; eine allgemeine Startseite ist dafür nicht das richtige Ziel, Anhang I DVO (EU) 2025/1410.

Die Transparenzbekanntmachung erklärt den Hintergrund der Anzeige. Sie geht über das Kennzeichnungskästchen hinaus. Für die Vorbereitung sind insbesondere diese Angaben wichtig:

AngabeWas Sie zusammenstellen solltenFundstelle
AuftraggeberIdentität und Kontaktdaten, gegebenenfalls Angaben zur kontrollierenden EinrichtungArt. 12 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) 2024/900
Abweichender ZahlerAngaben zur zahlenden Person oder Organisation, wenn diese abweichtArt. 12 Abs. 1 Buchst. b VO (EU) 2024/900
VeröffentlichungszeitraumGeplanter Zeitraum der VeröffentlichungArt. 12 Abs. 1 Buchst. c VO (EU) 2024/900
FinanzierungGesamtbeträge und Wert sonstiger LeistungenArt. 12 Abs. 1 Buchst. d VO (EU) 2024/900
Herkunft und BerechnungÖffentliche oder private Quelle, Ursprung innerhalb oder außerhalb der Union sowie BerechnungsmethodeArt. 12 Abs. 1 Buchst. e und Buchst. f VO (EU) 2024/900
WahlbezugGegebenenfalls Wahlangaben und Links zu offiziellen Informationen über die TeilnahmeArt. 12 Abs. 1 Buchst. g und Buchst. h VO (EU) 2024/900

Diese Übersicht ist keine vollständige Vorlage. Hinzu kommen Angaben zum Meldeverfahren sowie weitere Angaben, soweit sie einschlägig sind, Art. 12 Abs. 1 Buchst. i bis Buchst. m VO (EU) 2024/900.

Die Transparenzbekanntmachung muss während der Schaltung jederzeit leicht auffindbar und aktuell sein. Sie muss in der Sprache der Anzeige vorliegen sowie deutlich sichtbar und benutzerfreundlich gestaltet sein, Art. 12 Abs. 3 VO (EU) 2024/900.

Für die Druckfreigabe empfiehlt sich ein einfacher Test: Scannen Sie den QR-Code aus der fertigen Druckdatei und prüfen Sie die Zielseite ohne Anmeldung. Vergleichen Sie dort Auftraggeber, Anzeigenmotiv und Wahlbezug mit dem Zeitungsentwurf. Testen Sie auch den ausgeschriebenen Weblink.

Illustration: Zwei Ehrenamtliche testen auf einer Parkbank den Zugang zur Transparenzbekanntmachung einer Zeitungsanzeige.

Bis wann muss alles fertig sein und was passiert bei Lücken?

Kennzeichnung und Zugang zur Transparenzbekanntmachung müssen bei der Veröffentlichung bereitstehen, Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2024/900. Lassen sich unvollständige oder unrichtige Angaben nicht unverzüglich ergänzen oder berichtigen, darf der Herausgeber die Anzeige nicht bereitstellen beziehungsweise muss ihre Verbreitung unverzüglich einstellen, Art. 12 Abs. 2 VO (EU) 2024/900.

Orientieren Sie Ihre interne Vorbereitung am Druckschluss des Verlags. Planen Sie davor Zeit für Rückfragen und eine erneute Freigabe ein. Bei gedruckten Anzeigen lassen sich Fehler im bereits produzierten Motiv nicht wie auf einer Webseite austauschen.

Nutzen Sie vor der Freigabe diese Prüfliste:

  • Stimmen Auftraggeber und gegebenenfalls kontrollierende Einrichtung?
  • Passt der Wahlbezug zum aktuellen Anzeigenauftrag?
  • Ist das gesamte Kennzeichnungskästchen gut lesbar?
  • Führt der QR-Code direkt zur richtigen Transparenzbekanntmachung?
  • Sind Finanzierung und Veröffentlichungszeitraum abgestimmt?
  • Ist eine Ansprechperson für Korrekturen benannt?

Erkennt der Herausgeber unvollständige oder unrichtige Informationen, muss er sich nach besten Kräften um deren unverzügliche Vervollständigung oder Berichtigung bemühen. Über eine deshalb erforderliche Entscheidung gegen die Bereitstellung oder für die Einstellung informiert er die betroffenen Auftraggeber beziehungsweise Anbieter unverzüglich, Art. 12 Abs. 2 VO (EU) 2024/900.

Für Herausgeber gehört auch die spätere Dokumentation zum Ablauf: Transparenzbekanntmachungen einschließlich ihrer Änderungen sind grundsätzlich sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufzubewahren; die Verordnung enthält eine eng begrenzte Ausnahme, Art. 12 Abs. 4 und Abs. 5 VO (EU) 2024/900. Einen breiteren Überblick bietet der Beitrag Herausgeber politischer Werbung: Pflichten im Überblick.

Häufige Fragen

Reicht ein QR-Code ohne Kennzeichnungstext?

Nein. Der QR-Code ermöglicht den Zugang zur Transparenzbekanntmachung. Die übrigen Pflichtinformationen müssen trotzdem an der Anzeige erscheinen, Art. 11 Abs. 1 VO (EU) 2024/900.

Muss eine reine Druckanzeige eine eigene Webseite haben?

Nicht zwingend. Bei ausschließlich gedruckter Veröffentlichung kann die Transparenzbekanntmachung im selben Druckerzeugnis in einem eigenen Kästchen stehen, Anhang I DVO (EU) 2025/1410.

Darf der Verlag fehlende Angaben nach dem Druck ergänzen?

Sind erforderliche Angaben unvollständig und lassen sie sich nicht unverzüglich vervollständigen, darf der Herausgeber die Anzeige nicht bereitstellen. Eine geplante spätere Ergänzung ersetzt diese Voraussetzung nicht, Art. 12 Abs. 2 VO (EU) 2024/900.

Wie lässt sich die Vorbereitung organisieren?

Sammeln Sie Erklärung, Kennzeichnung und Transparenzangaben gemeinsam und legen Sie einen Freigabeprozess fest. easyttpa unterstützt die Einordnung einer Werbemaßnahme und erzeugt Kennzeichnung, Erklärung an Dienstleister und Transparenzbekanntmachung. Die Plattform bewahrt die Aufzeichnungen sieben Jahre auf.

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Verordnung wird derzeit an vielen Stellen erstmals angewandt; Einschätzungen können sich ändern. Mit KI-Unterstützung erstellt.

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