Amtlicher Wortlaut
Verordnung (EU) 2024/900
Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung
Quelle: Amtsblatt der EU, L 2024/900 vom 20.3.2024, abgerufen am 02.10.2026. Maßgeblich ist allein die im Amtsblatt veröffentlichte Fassung.
Vor den Artikeln stehen 114 Erwägungsgründe. Sie begründen die Regeln und helfen bei der Auslegung. Zu den Erwägungsgründen
Kapitel IAllgemeine Bestimmungen
Kapitel IITransparenz- und Sorgfaltspflichten für politische Werbedienstleistungen
- Artikel 6 · Transparenz- und Sorgfaltspflichten für politische Werbedienstleistungen3 Antworten
- Artikel 7 · Identifizierung politischer Werbedienstleistungen17 Antworten
- Artikel 8 · Identifizierung einer politischen Anzeige1 Antwort
- Artikel 9 · Führung von Aufzeichnungen10 Antworten
- Artikel 10 · Übermittlung von Informationen an den Herausgeber politischer Werbung3 Antworten
- Artikel 11 · Kennzeichnungs- und Transparenzanforderungen an jede politische Anzeige9 Antworten
- Artikel 12 · Transparenzbekanntmachungen18 Antworten
- Artikel 13 · Europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen6 Antworten
- Artikel 14 · Regelmäßige Berichterstattung über politische Werbedienstleistungen1 Antwort
- Artikel 15 · Hinweis auf möglicherweise unzulässige politische Anzeigen9 Antworten
- Artikel 16 · Übermittlung von Informationen an die zuständigen Behörden7 Antworten
- Artikel 17 · Übermittlung von Informationen an andere Einrichtungen5 Antworten
Kapitel IIITargeting und Anzeigenschaltung politischer Werbung über das Internet
- Artikel 18 · Spezielle Anforderungen in Bezug auf das Targeting und die Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet6 Antworten
- Artikel 19 · Zusätzliche Anforderungen in Bezug auf Targeting- und die Anzeigenschaltungsverfahren im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet3 Antworten
- Artikel 20 · Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit dem Targeting oder der Schaltung von politischen Anzeigen im Internet an andere Interessenten
Kapitel IVÜberwachung und Durchsetzung
- Artikel 21 · Bevollmächtigter Vertreter1 Antwort
- Artikel 22 · Zuständige Behörden und nationale Kontaktstelle3 Antworten
- Artikel 23 · Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Artikel 24 · Beschwerderecht1 Antwort
- Artikel 25 · Sanktionen4 Antworten
- Artikel 26 · Veröffentlichung der Daten von Wahlen und Referenden