Themenwerbung politisch: Wann die EU-Regeln greifen

Porträt von Redaktion easyttpa

Redaktion easyttpa · · 7 Minuten Lesezeit

  • Kennzeichnung
  • Transparenzbekanntmachung
  • Verbände
Ein Verbandsteam bespricht Plakatentwürfe mit Baum- und Wohnhaussymbolen in einem Besprechungsraum.

Themenwerbung: Wann ein Anliegen zur politischen Werbung wird

Ob Themenwerbung politisch ist, sollten Sie als Verband, NGO, Verein oder Unternehmen bereits bei der Kampagnenplanung prüfen. Auch ohne Partei als Absender kann eine Botschaft politische Werbung sein, wenn sie geeignet und darauf ausgerichtet ist, politische Entscheidungen oder Verfahren zu beeinflussen (Art. 3 Nr. 2 Buchst. b VO (EU) 2024/900). Entscheidend sind das Ziel und die konkrete Gestaltung Ihrer Kampagne.

Wann wird eine Themenkampagne zu politischer Werbung?

Eine Themenkampagne kann politische Werbung sein, wenn sie eine Wahl, ein Referendum, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess beeinflussen soll und dafür geeignet ist. Das gilt auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, unabhängig davon, ob eine Partei hinter der Botschaft steht (Art. 3 Nr. 2 Buchst. b VO (EU) 2024/900).

Themenwerbung, häufig als „issue advertising“ bezeichnet, stellt ein gesellschaftliches Anliegen in den Mittelpunkt. Das kann Klimaschutz, Mobilität, Wohnungsbau oder die Finanzierung sozialer Angebote sein. Für die rechtliche Einordnung reicht das Thema allein jedoch nicht aus. Zu berücksichtigen sind alle Merkmale der Botschaft, darunter Inhalt, Auftraggeber, Kontext und Ziel (Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2024/900).

Der Auftraggeber heißt in der Verordnung „Sponsor“. Gemeint ist die Person oder Organisation, in deren Auftrag oder Namen eine politische Anzeige ausgearbeitet oder verbreitet wird (Art. 3 Nr. 10 VO (EU) 2024/900). Die Bezeichnung hat hier also eine andere Bedeutung als das umgangssprachliche Sponsoring einer Veranstaltung. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Begriff Auftraggeber beziehungsweise Sponsor.

Für die Kampagnenplanung helfen folgende Unterscheidungen:

KampagneEinordnung anhand der beschriebenen Ausgestaltung
Ein Umweltverband schaltet Anzeigen gegen ein konkretes Gesetz.Politische Werbung, wenn die Anzeigen geeignet und darauf ausgerichtet sind, das Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen.
Ein Unternehmen bewirbt seine Produkte allgemein mit Nachhaltigkeit.In der Regel kommerzielle Werbung, sofern die beschriebene politische Eignung und Ausrichtung fehlen.
Ein Verein wirbt für ein bestimmtes Ergebnis eines laufenden Bürgerentscheids.Politische Werbung, wenn die Kampagne geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen.

Diese Einordnungen folgen aus Art. 3 Nr. 2 Buchst. b VO (EU) 2024/900. Sie beziehen sich auf die beschriebenen Fälle, nicht pauschal auf alle Umwelt-, Produkt- oder Vereinskampagnen.

Auch intern erstellte Botschaften können unter die Definition fallen. Diese erfasst ausdrücklich politische Werbung im Rahmen interner Tätigkeiten und setzt deshalb nicht durchgehend einen bezahlten Anzeigenauftrag voraus (Art. 3 Nr. 2 VO (EU) 2024/900). Die Frage „Ist Werbung eines Vereins oder Unternehmens auch politisch?“ vertieft diese Abgrenzung.

Illustration: Ehrenamtliche erläutern Anwohnern auf einem Platz eine geplante Radroute anhand einer Karte.

Welche Merkmale sollten Sie bei Ihrer Kampagne prüfen?

Prüfen Sie Inhalt, Auftraggeber, Sprache, Kontext einschließlich Verbreitungszeitraum, eingesetzte Mittel, Zielgruppe und Ziel der Botschaft. Diese Merkmale nennt die Verordnung für die Identifizierung politischer Themenwerbung ausdrücklich (Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2024/900).

Für Ihre interne Prüfung können Sie daraus einen Fragenkatalog machen. Halten Sie die Antworten möglichst konkret fest, statt die Kampagne lediglich als „Imagewerbung“ oder „Aufklärung“ zu bezeichnen.

MerkmalFrage für Ihr Kampagnenteam
InhaltNennt die Botschaft ein Gesetz, eine Verordnung, eine Abstimmung oder eine konkrete politische Forderung?
AuftraggeberIn wessen Auftrag oder Namen entsteht die Botschaft?
SpracheInformiert der Text allgemein oder fordert er dazu auf, eine politische Entscheidung zu unterstützen oder zu verhindern?
Kontext und VerbreitungszeitraumLäuft die Kampagne im Zusammenhang mit einer anstehenden Entscheidung oder einem laufenden Verfahren?
MittelÜber welche Anzeigen, Veröffentlichungen oder anderen Formate verbreiten Sie die Botschaft?
ZielgruppeWen wollen Sie erreichen und warum gerade diese Personen?
ZielWelche Veränderung soll die Kampagne bewirken?

Die Fragen dienen als praktische Arbeitshilfe zu Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2024/900. Sie ersetzen keine Gesamtbetrachtung. Ein einzelnes Stichwort im Anzeigentext beantwortet die Einordnungsfrage ebenso wenig wie die Selbstbeschreibung Ihrer Organisation.

Vergleichen Sie beispielsweise zwei mögliche Aussagen eines Unternehmens: „Unsere Verpackung besteht aus Recyclingmaterial“ und „Verhindern Sie die geplante Verpackungsverordnung“. Die erste Aussage stellt eine Produkteigenschaft heraus. Die zweite richtet sich ausdrücklich gegen ein regulatorisches Vorhaben. Für die rechtliche Bewertung bleiben jedoch sämtliche Merkmale maßgeblich (Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2024/900).

Eine erst nachträglich festgestellte politische Wirkung reicht für sich genommen nicht aus. Die Definition verlangt sowohl Eignung als auch Ausrichtung auf die genannten politischen Ergebnisse oder Verfahren (Art. 3 Nr. 2 Buchst. b VO (EU) 2024/900). Dokumentieren Sie deshalb für Ihre Planung, was Sie mit der Botschaft erreichen wollen und wie deren Gestaltung dazu passt.

Die Verordnung sieht vor, dass die Kommission einheitliche Leitlinien zur Anwendung dieser Prüfung erarbeitet (Art. 8 Abs. 2 VO (EU) 2024/900). Für die Arbeit am konkreten Text bietet der Beitrag „Politische Werbung: Definition und EU-Grenzfälle“ ergänzende Orientierung.

Ein Kommunikationsteam vergleicht eine Verpackung mit Kampagnenentwürfen und sortiert Bildkarten.

Was sollten Sie vor der Veröffentlichung vorbereiten?

Klären Sie die Einordnung möglichst vor der Buchung und stimmen Sie die tatsächliche Ausgestaltung mit Ihren Dienstleistern ab. Das ist eine organisatorische Empfehlung: So können Sie vermeiden, dass erst kurz vor dem geplanten Start offene Fragen zur Kampagne auftauchen.

Legen Sie für die Abstimmung eine gemeinsame Arbeitsgrundlage an:

  • Sammeln Sie Anzeigenmotive, Texte und die dazugehörigen Zielseiten.
  • Beschreiben Sie das Kampagnenziel konkret.
  • Benennen Sie das betroffene politische Verfahren, falls es eines gibt.
  • Halten Sie Zielgruppe, Verbreitungszeitraum und geplante Kanäle fest.
  • Notieren Sie Ihre Überlegungen zu den Merkmalen aus Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2024/900.
  • Prüfen Sie die Einordnung erneut, wenn sich Ziel, Botschaft oder Kontext ändern.

Unterscheiden Sie dabei die beteiligten Rollen. Anbieter politischer Werbedienstleistungen erbringen entsprechende Dienstleistungen; reine Nebendienstleistungen sind von dieser Definition ausgenommen (Art. 3 Nr. 6 VO (EU) 2024/900). Der Herausgeber ist der Anbieter, der politische Werbung veröffentlicht, zustellt oder verbreitet (Art. 3 Nr. 13 VO (EU) 2024/900).

Für Ihre weitere Vorbereitung gehören auch die Kennzeichnung, also die Angaben zur Erkennbarkeit politischer Werbung, und die Transparenzbekanntmachung, also die ergänzenden Transparenzinformationen, auf die Prüfliste. Welche Pflichten daraus für die Beteiligten entstehen, behandelt der Beitrag „Politische Werbung: Welche TTPA-Pflichten gelten“.

Die hier erläuterten Definitionen und Einordnungskriterien enthalten selbst keine allgemeine Vorlauffrist für Ihren Kampagnencheck. Planen Sie ihn deshalb als internen Freigabeschritt ein. Im Einzelfall kommt es darauf an, welche Botschaften Sie verbreiten, welche Leistungen Sie beauftragen und wer welche Rolle übernimmt.

Illustration: Eine Kampagnenkoordinatorin prüft mit einem Monteur einen Plakatrahmen an einer Bushaltestelle.

Was bedeutet die Einordnung für Ihre Plattformplanung?

Rechnen Sie nicht damit, dass eine Plattform Ihre Themenkampagne als Anzeige annimmt. Laut dem mitgegebenen OMR-Bericht nehmen Meta, Google, Snap und TikTok als Reaktion auf die Verordnung in der EU keine politischen Anzeigen mehr an; die aktuellen Plattformregeln sollten Sie vor jeder Buchung prüfen.

Meta und Google hatten entsprechende Änderungen für die Zeit ab Oktober 2025 angekündigt. Da Plattformen ihre Vorgaben ändern können, ist diese Berichterstattung keine verlässliche Buchungszusage oder vollständige Beschreibung der heutigen Bedingungen.

Bei gesellschaftlichen Themen kommt hinzu, dass Plattformen Anzeigen wegen schwieriger Abgrenzungen teils vorsorglich ablehnen. Eine solche Ablehnung ersetzt Ihre rechtliche Prüfung nicht. Für diese bleiben Eignung, Ausrichtung und die Merkmale der Botschaft maßgeblich (Art. 3 Nr. 2 Buchst. b VO (EU) 2024/900; Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2024/900).

Organisatorisch kann eine verspätete Klärung einen Kanalwechsel, neue Motive oder eine verschobene Veröffentlichung bedeuten. Prüfen Sie deshalb vor Produktionsfreigaben, welche Werbeformate verfügbar sind. Versuchen Sie nicht, die Einordnungsfrage nur durch weichere Formulierungen zu lösen: Auch Kontext, Zielgruppe und Ziel zählen zur Gesamtbetrachtung (Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2024/900).

Häufige Fragen

Ist jedes gesellschaftliche Anliegen politische Werbung?

Nein. Bei Themenwerbung ohne politischen Akteur kommt es auf die Eignung und Ausrichtung zur Beeinflussung der genannten politischen Ergebnisse oder Verfahren an. Das gesellschaftliche Thema allein genügt nicht (Art. 3 Nr. 2 Buchst. b VO (EU) 2024/900).

Kann eine Unternehmenskampagne gleichzeitig wirtschaftliche und politische Ziele verfolgen?

Ein wirtschaftliches Interesse schließt die Prüfung als politische Themenwerbung nicht aus. Entscheidend bleibt, ob die Botschaft geeignet und darauf ausgerichtet ist, ein erfasstes politisches Ergebnis oder Verfahren zu beeinflussen (Art. 3 Nr. 2 Buchst. b VO (EU) 2024/900).

Reicht ein Hinweis wie „Dies ist keine politische Werbung“?

Ein solcher Hinweis ersetzt die Gesamtbetrachtung nicht. Inhalt, Auftraggeber, Sprache, Kontext, Mittel, Zielgruppe und Ziel sind weiterhin zu berücksichtigen (Art. 8 Abs. 1 VO (EU) 2024/900).

Wie können wir die erste Einordnung vorbereiten?

Stellen Sie Botschaft, Ziel, Zielgruppe, Zeitraum und Bezug zu politischen Verfahren zusammen. Diese allgemeine Orientierung ersetzt keine Rechtsberatung.

easyttpa bietet einen Quick-Check zur Einordnung einer Werbemaßnahme und erstellt Kennzeichnung, Erklärung an Dienstleister und Transparenzbekanntmachung.

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Verordnung wird derzeit an vielen Stellen erstmals angewandt; Einschätzungen können sich ändern. Mit KI-Unterstützung erstellt.

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